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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Klasse 9b vom 03. - 09.02.2022 in häusliche Lernzeit versetzt

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Infektionslage hat das Kultusministerium die Klasse 9b vom 03.-09.2.2022 in häusliche Lernzeit versetzt.

Lernaufgaben werden über Lernsax gestellt.

K. Lohse
Schulleiterin

Allgemeinverfügung
file pdf

 

Klasse 7a vom 01.-07.02.2022 in häusliche Lernzeit versetzt

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Infektionslage hat das Kultusministerium die Klasse 7a vom 01.-07.02.2022 in häusliche Lernzeit versetzt.

Lernaufgaben werden über Lernsax gestellt.

K. Lohse
Schulleiterin

Algemeinverfügung file pdf

 

27.01.2022 - öffentliche Stadtratssitzung - Aufhebung der Schulträgerschaft für die Oberschule

Sehr geehrte Eltern,

am 27.01.2022 findet um 18.00 Uhr im Kultursaal Ramsdorf eine öffentliche Stadtratssitzung der Stadt Regis-Breitingen statt.

Ein Tagesordnungspunkt beinhaltet die Aufhebung der Schulträgerschaft für die Oberschule, da die Gemeinde Neukieritzsch einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Oberschule in Deutzen gefasst hat.

Es geht um die Zukunft der Bildungseinrichtung Ihres Kindes. Nutzen Sie die Chance, Ihre Meinung zu äußern.

Achtung! Die Veranstaltung läuft unter 3G-Regeln ab.

 K. Lohse

 

Aufholen nach Corona

Sehr geehrte Eltern,

die sächsische Staatsregierung hat das Programm „Aufholen nach Corona“ initiiert, um Schüler mit Lernproblemen zu unterstützen.
Die Firma bidi Bildung Digital GmbH bietet kostenfreie Online Nachhilfe für alle Klassen und Fächer an.
Sie können sich über folgenden Link über das Angebot informieren.

www.bidi.one

 Hier gehts zum Flyer:  bibi Broschüre  | und so funktioniert Bidi → So funktioniert's Erklärvideo 

Falls Ihr Kind das Angebot wahrnehmen soll, melden Sie sich bitte bis zum 17.12.2021 mit Angabe des gewünschten Fachs per Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<