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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Wichtige Informationen zum Schulstart 2020/2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und ich hoffe, dass ihr und Sie sich gut erholt haben.

Seit dem 01.08.2020 habe ich die Leitung der Oberschule Regis-Breitingen übernommen. Frau Linsenmeyer fungiert als stellvertretende Schulleiterin. Wir hoffen auf ein erfolgreiches Schuljahr 20/21 und wünschen uns eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.

Der Schulstart erfolgt mit normaler Klassenbesetzung unter Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln. Alle Schüler haben eine Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zu führen und diese außerhalb der Klassenräume zu tragen (außer Hofpausen). Eine ausführliche Hygienebelehrung erfolgt am ersten Schultag durch den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Sie können die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Schulen unter

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Schulen-Kitas-2020-08-13.pdf

nachlesen. Als Eltern müssen Sie die Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie schriftlich bestätigen. Das Formular erhalten die Schüler am ersten Schultag.

Wir beginnen das Schuljahr 20/21 am 31.08.2020

  • um 8.00 Uhr für die Klassen 5-7

  • um 8.20 Uhr für die Klassen 8-10.

Treffpunkt ist der Pausenhof, der Eingang erfolgt über den Parkplatz Schulstraße.
Eltern betreten bitte nicht das Schulgelände! (Zugang nur in Ausnahmefällen mit Mund-Nasen-Bedeckung – Anmeldung im Sekretariat notwendig)

Unterricht ist von der 1.-6. Stunde geplant. Genaueres entnehmt ihr/entnehmen Sie der Vertretungs-App.

Es besteht wieder die Möglichkeit am Mittagessen teilzunehmen. Anmeldung nicht vergessen!

Ein Imbissangebot besteht nicht.

Wir freuen uns auf euch und wünschen euch noch ein paar schöne, erholsame Ferientage.

Bis bald!

K. Lohse

 Foto Designed by jcomp / Freepik

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<