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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Datum : Montag, 1. Juni 2026
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Datum : Dienstag, 2. Juni 2026
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Datum : Mittwoch, 3. Juni 2026
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Datum : Donnerstag, 4. Juni 2026
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Datum : Freitag, 5. Juni 2026
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Datum : Montag, 8. Juni 2026
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Datum : Dienstag, 9. Juni 2026
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Datum : Mittwoch, 10. Juni 2026
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Datum : Donnerstag, 11. Juni 2026
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Datum : Freitag, 12. Juni 2026
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Datum : Samstag, 13. Juni 2026
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Datum : Sonntag, 14. Juni 2026
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Datum : Montag, 15. Juni 2026
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Datum : Dienstag, 16. Juni 2026
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Datum : Mittwoch, 17. Juni 2026
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Datum : Donnerstag, 18. Juni 2026
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Datum : Freitag, 19. Juni 2026
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Datum : Samstag, 20. Juni 2026
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Datum : Sonntag, 21. Juni 2026
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Datum : Montag, 22. Juni 2026
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Datum : Dienstag, 23. Juni 2026
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Datum : Mittwoch, 24. Juni 2026
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Neues aus der Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrte Eltern,
mit der neuen Corona-Schutzverordnung wurde nun wieder häusliche Lernzeit vom 14. - 18.12.20 und vom 04. - 08.01.21 angeordnet.

Die Schüler haben in vielen Fächern schon Aufgaben und Arbeitsblätter durch die Fachlehrer erhalten. Weitere Arbeitsaufträge stehen auf der Homepage osregis.de. Probleme oder Anfragen können Sie direkt mit den entsprechenden Lehrern über die ausgeteilten E-Mail-Adressen klären.

Falls es noch Schüler gibt, die keinen Computer oder Laptop zum Arbeiten nutzen können, bitte ich darum, dass deren Eltern bis 16.12.20 11.00 Uhr in der Schule anrufen (034343/51263) oder eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Wir sind um eine Lösung bemüht.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind den Tagesablauf strukturiert. Da für jedes Unterrichtsfach Aufgaben eingestellt werden, wird der Vormittag mit häuslicher Lernzeit ausgefüllt sein. Sorgen Sie dafür, dass die Aufgaben von Ihrem Kind erledigt werden.

Ich weiß, dass das Home-Schooling für alle Beteiligten eine schwierige Zeit ist. Dennoch sind wir überzeugt, dass wir diese anspruchsvolle Phase gemeinsam gut meistern werden.

Mit freundlichen Grüßen

K. Lohse

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<