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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Am Mittwoch, 05.05.21, wieder Wechselunterricht

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler

Am Mittwoch, 05.05.21, findet wieder Wechselunterricht an der Oberschule Regis-Breitingen statt. Wir beginnen in der ersten Stunde mit den Selbsttests.

Alle Lehrkräfte haben sich in einem offiziellen Testzentrum testen lassen. Mehrere Lehrer/innen sind an Corona erkrankt und befinden sich in Quarantäne. Positive Testungen seitens der Schüler wurden mir nicht gemeldet. Das Gesundheitsamt sieht keine Notwendigkeit von Quarantäne in der Schule, da im Unterricht Masken getragen werden und ständig gelüftet wird.

Auf Grund des hohen Krankenstandes ist es nicht möglich, dass alle Klassenstufen am Wechselunterricht teilnehmen.

Wir haben uns für folgende Prioritäten entschieden:

  1. Unterricht in Abschlussklassen
  2. Unterricht in Klassenstufe 5/6
  3. Unterricht in den Vorabgangsklassen 9

Die Klassenstufen 7 und 8 verbleiben vollständig im Homeschooling. 


Liebe Schüler,

wir sind sehr froh, dass wir bisher keine Krankmeldungen von euch erhalten haben. Falls ihr doch positiv getestet seid, dann teilt mir das bitte per Mail mit. 
(Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bitte habt Verständnis dafür, dass nicht alle Lehrer Aufgaben auf die Homepage stellen können (Krankheit; Einsatz in anderen Klassen). Ich bin mir sicher, dass ihr auch noch nicht alle gestellten Aufgaben erledigt habt. Nutzt die Zeit zum Üben und Wiederholen. Sortiert euer Lernmaterial und heftet alle Unterlagen ordentlich ab.

Ich wünsche Ihnen allen, dass Sie gesund bleiben oder werden. Bitte haben Sie Verständnis für die aktuelle Situation.

K. Lohse 
Schulleiterin

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<