SMK LehrerinSachsenMarke Violett Orange

 

 

OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Datum : Donnerstag, 2. Mai 2024
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Datum : Montag, 6. Mai 2024
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Datum : Dienstag, 7. Mai 2024
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Datum : Mittwoch, 8. Mai 2024
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Datum : Donnerstag, 9. Mai 2024
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Datum : Freitag, 10. Mai 2024
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Datum : Samstag, 11. Mai 2024
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Datum : Sonntag, 12. Mai 2024
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Datum : Montag, 13. Mai 2024
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Datum : Freitag, 17. Mai 2024
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Datum : Samstag, 18. Mai 2024
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Datum : Sonntag, 19. Mai 2024
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Datum : Montag, 20. Mai 2024
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Datum : Dienstag, 21. Mai 2024
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Datum : Mittwoch, 22. Mai 2024
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Datum : Donnerstag, 23. Mai 2024
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Datum : Freitag, 24. Mai 2024
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Datum : Samstag, 25. Mai 2024
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Datum : Sonntag, 26. Mai 2024
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Datum : Montag, 27. Mai 2024
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Datum : Dienstag, 28. Mai 2024
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Datum : Mittwoch, 29. Mai 2024
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Datum : Donnerstag, 30. Mai 2024
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Datum : Freitag, 31. Mai 2024

Allgemeinverfügung für Oberschule Regis-Breitingen

Werte Eltern,

hiermit stellen wir Ihnen die Allgemeinverfügung für die Schüler*Innen und Lehrer*Innen der Oberschule Regis Breitingen zur Verfügung.

file pdf

Wir machen diese Anordnung auf unserer Seite www.landkreisleipzig.de bekannt. Anbei finden Sie auch ein Informationsblatt mit dem Wichtigsten in Kürze.

file pdf

Alle betroffenen Eltern und andere Interessierte finden viele ausführliche Infos zum Verhalten in Quarantäne, zur Entschädigungsregelung und anderes mehr hier: https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html

Die Allgemeinverfügung richtet sich an den genannten Personenkreis. Es werden keine Bescheide für Einzelpersonen erstellt. Für den Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber genügt die Allgemeinverfügung sowie eine Nachweis der Einrichtung über den Besuch.

 

Veranlassung & Bereitstellung der Algemeinverfügung
Gesundheitsamt  LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG

 

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<