SMK LehrerinSachsenMarke Violett Orange

 

 

OS Regis-Breitingen

Wichtiges zum Schulbetrieb während der Prüfungen

Sehr geehrte Eltern,

in der Zeit vom 20.05.-02.06.2022 finden die schriftlichen Prüfungen für die Abschlussklassen statt.

Die Absicherung des ordnungsgemäßen Verlaufs der Prüfungen hat oberste Priorität. Aus personellen und räumlichen Gründen haben an den Tagen der schriftlichen Prüfungen jeweils zwei Klassenstufen schulfrei. Es werden keine Aufgaben über Lernsax gestellt. Fachlehrer haben die Möglichkeit erweiterte Hausaufgaben zu erteilen.

  • 20.05.22 Englischprüfung → schulfrei für Klassen 8 und 9
  • 23.05.22 Deutschprüfung → schulfrei für Klassen 7 und 8
  • 30.05.22 Matheprüfung → schulfrei für Klassen 7 und 9
  • 01.06.22 Bioprüfung → schulfrei für Klassen 5 und 6

Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche alle Prüflingen maximale Erfolge.

Mit freundlichen Grüßen

K. Lohse
Schulleitung

 

Ein schönes Osterfest und entspannte, erholsame Feiertage

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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich wünsche Ihnen/ euch ein schönes Osterfest und entspannte, erholsame Feiertage.

Anmeldung zukünftige Schüler Klasse 5

 Sehr geehrte Eltern,

Ihr Kind besucht die 4. Klasse und hat mit der Halbjahresinformation auch die Bildungsempfehlung für die weiterführende Schule (Oberschule/Gymnasium) erhalten. Sie müssen Ihr Kind nun an einer Schule Ihrer Wahl anmelden.

Klasse 7b vom 09. - 11.02.2022 in häusliche Lernzeit versetzt

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Infektionslage hat das Kultusministerium die Klasse 7b vom 09.-11.2.2022 in häusliche Lernzeit versetzt.

Lernaufgaben werden über Lernsax gestellt.

K. Lohse
Schulleiterin

Allgemeinverfügungfile pdf

Klasse 9a vom 08. - 11.02.2022 in häusliche Lernzeit versetzt

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der Infektionslage hat das Kultusministerium die Klasse 9a vom 08.-11.2.2022 in häusliche Lernzeit versetzt.

Lernaufgaben werden über Lernsax gestellt.

K. Lohse
Schulleiterin

Allgemeinverfügung
file pdf

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<