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OS Regis-Breitingen

Termine rund um die Schule

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Wichtige Information

Liebe Eltern,

auf Grund des bisweilen hohen Krankenstandes auch von unserem Lehrerpersonal bitten wir Sie den Vertretungsplan täglich (früh) zu kontrollieren.

Es ist leider durchaus möglich, dass Klassen tageweise zu Hause bleiben müssen, da kein Unterricht gewährleistet werden kann.
Natürlich soll das die absolute Ausnahme und nicht immer dieselbe Klasse sein. 
Des Weiteren ist das Büro der Schule nicht immer besetzt. Bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Mail bei Krankheit Ihres Kindes.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Eine schöne und gesunde Adventszeit wünscht
die Schulleitung der OS Regis-Breitingen

Förderverein der Oberschule Regis-Breitingen fungiert unter neuer Vereinsführung

Die Zukunft des Fördervereins der Oberschule Regis-Breitingen ist gesichert.

In der letzten Vereinssitzung am 20.11.2023 wurde ein neuer Vorstand gewählt.
An der Vereinsspitze stehen nun Frau Irmscher und Frau Teuber, die durch weitere engagierte Eltern unterstützt werden. In der Sitzung wurden die Ziele des Fördervereins neu definiert. Der Schulstandort Regis-Breitingen ist gesichert. Nun gilt es mit vereinten Kräften die Schule bei der Organisation und Umsetzung kultureller Höhepunkte zu unterstützen. Außerdem wurde beraten, wie Familien mit geringem Einkommen bei Klassenfahrten geholfen werden kann und wie besondere schulische Leistungen von Schülerinnen und Schülern anerkannt und gewürdigt werden können. Es wurden bereits viele neue Ideen besprochen, die nun umgesetzt werden müssen. Der Förderverein ist dankbar für jede Form der Unterstützung und wirbt für weitere kreative Ideen und Ihre Mitgliedschaft. Der Mitgliedsantrag ist auf unserer Homepage unter: http://www.osregis.de/index.php/wichtiges-zu-schule/foerderverein zu finden.

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28. November Warnstreik

InfoStreik

Mitgliederversammlung Förderverein

Einladung Mitgliederversammlung Förderverein

>> Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind. <<